1. Im dortigen Shop war von "vorübergehend geschlossen" die Rede, dies suggeriert dem Besucher er sei schonmal offen gewesen. Kein Anwalt lässt dir diese Aussage durchgehen.
2. Du weißt was eine Steuer-Vorauszahlung ist? Sofern hier nicht die Kleinunternehmerregelung greift ist diese eben zu entrichten. (Das fällt aber sowieso weg, da hier kein Gewerbe vorliegt!)
Ist doch jetzt egal... ich habe das raus genommen und werde mich gründlich darüber
informieren...