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    • Luan schrieb:

      Also habe ich mal ein Spiel so zusagen "geklaut",naja ich bin froh das ihr es wisst das es nicht meins war.(Das Spiel was ich meine ist Block Engine)


      Block engine? Etwa meine "3D Blocks engine"?
      Skript Pseudo 3D Blocks -Engine v1.5 [Update!]

      Wenn es sowas open-source ist, dann darf man das natürlich benutzen bzw. als basis für ein eigenes Spiel nehmen, man sollte nur die engine verlinken.

      Willst du auf diese Drachen und -eier klicken?
      Sie werden sich freuen ;)
    • DragonGamer schrieb:

      Unser gutes alter Schattenherz hatte mal felsenfest behauptet dass man für jegliche Einnahmen ein Gewerbe braucht...

      Man, wieso gibts bei diesem Thema immer so viel widersprüchliches? >_<'

      Es müssen nichteinmal zwingend Einnahmen vorliegen, alleine die Gewinnerzielungsabsicht ist gewerblich eingestuft, befrage einfach mal das örtliche Finanzamt/Anwalt zu diesem Thema.
      Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten sind fast immer gewerbepflichtig.
      (Freiberufler usw. mal unbeachtet, wir reden hier sowieso vom Internethandel)

      x-sascha schrieb:

      Die Sache mit dem Gewerbe kann man teilweise umgehen. Ich selber bin zwar selbstständig (gewerblich gemeldet) würde aber ,wenn es bei zu dem Fall kommen sollte,
      das ich ein Spiel/App verkaufen wollen würde.
      Es über eine Distributionsplatform machen die die Steuern gleich abführen bzw gleich abrechnen.

      ICh glaub ich hab mal bei strato.de oder com mal ein download.shop gesehen.
      Aber natürlich ist das beste beispiel "Googleplay" wenn man im Android sektor unterwegs ist.

      Das ist absoluter Schwachsinn, niemand führt für dich Deine Steuern ab, die Einnahmen durch die App-Verkäufe über die Stores sind natürlich anzumelden und steuerpflichtig. (Freigrenze mal außen vor!)
      Ich hatte das schonmal im Thread Airshow Madness - Ein Flugzeug kann jeder steuern... erklärt.
      Wäre es wirklich so wie du es gerade hinstellen willst, würden App-Entwickler also niemals Steuern abführen müssen.
      Millionen/Milliarden also bequem und steuerfrei verdienen?
      Wie alt bist Du?
      Du bist selbstständig?

      Bitte auch nicht durch DragonGamers Aussage irritieren lassen, die Gewerbesteuer ist eine andere Steuer als die Einkommenssteuer.
      Die Gewerbesteuer fällt tatsächlich bis zu einem gewissen Rahmen weg, ebenso die monatlich abzuführende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer die du treuhänderisch für den Staat einnimmst!).
      Keineswegs sind die Einnahmen aber komplett steuerfrei, hier gibt es eine klare Grenze die sich jährlich ändert.
      2013 liegt der Grundfreibetrag bei 8.130 Euro.
      Ab 2014 sind es dann 8.354 Euro.
      (Genaue Freibeträge bitte trotzdem sicherheitshalber beim örtlichen Finanzamt erfragen.)

      Für den Threadstarter habe ich nochmal Futter:
      Airshow Madness - Ein Flugzeug kann jeder steuern...
      Spiele bei Amazon verkaufen?
      Ist GameMaker die Zukunft.
      Gründung einer Indie Entwickler Gruppe
      Sein Spiel im EBAY oder AMAZON verkaufen [ Ohne ]...
      GM 8 Gamemaker( sein eigenes Spiel verkaufen mit 16. )
      GM 8 Geld mit Spiel verdienen
      Dort bin ich geschätzte 1.000mal auf die immer wieder gestellte Kernfrage eingegangen.
      Zusätzlich zu dieser "Lektüre" solltest Du natürlich aktuelle Informationen auch bei den zutändigen Behörden einholen, ggf. auch einen Anwalt befragen.
      (je nachdem wieviel "Kleingeld" du über hast)

      MfG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Shadowheart ()

    • Ich denke das haben die mit der "d3d_draw_block" (heißt die so?) Funktionen zeichnen lassen. Also keine Modelle. Daran würde ich garnicht denken. wenn ich du wäre. Ich finde, dass Spiele, die mit Game Maker gemacht wurden, in 2D einfach viel schöner aussehen, als in 3D. Warscheinlich liegt das daran, dass du für 3d Spielen einfach mehr können musst was das modellieren und textureieren von Gegendständen betrifft. Da wäre dann noch die Kameraprojektion. Physik und Bewegung. Wiee sagt fang klein an, lass dir Zeit. Du musst nicht sofort ein Bomben-Spiel rausbringen. Glaub mir, es macht mehr spaß etwas kleineres zu machen, als sich jeden tag wie ich den Kopf zu zerschlagen, wenn es um die multiplayer 39dll geht. Bis heute habe ich noch damit Probleme, habe mir aber vorgenohmen, es einfürallemal zu verstehen.
    • Kurzer Einwurf: Auch ein Kleingewerbler kann sich einen Fantasienamen verpassen. Dieser Fantasiename hat nur keine rechtliche Bedeutung, d.h. wenn man bspw. Rechnungen ausstellt oder Briefe ans Finanzamt schickt, muss immer der Inhaber dabeistehen. Auf deiner Internetseite oder Visitenkarten darfst du aber z.B. den Fantasienamen benutzen, es muss nur irgendwo der Vermerk "Inh.: ..." stehen. Keine Garantie ;)
    • siebenbit schrieb:

      Kurzer Einwurf: Auch ein Kleingewerbler kann sich einen Fantasienamen verpassen. Dieser Fantasiename hat nur keine rechtliche Bedeutung, d.h. wenn man bspw. Rechnungen ausstellt oder Briefe ans Finanzamt schickt, muss immer der Inhaber dabeistehen. Auf deiner Internetseite oder Visitenkarten darfst du aber z.B. den Fantasienamen benutzen, es muss nur irgendwo der Vermerk "Inh.: ..." stehen. Keine Garantie ;)

      Fast richtig, ein Fantasiename darf als Zusatz geführt werden:
      "Max Mustermann Super Spieleschmiede"

      Allerdings bist du weder Inhaber, noch Geschäftsführer eines Gewerbes, DU bist das Gewerbe.
      Du bist in dieser Rechtsform Einzelunternehmer, Du kannst nicht Inhaber von Dir selbst sein.
      Du kannst Inhaber einer Firma sein, aber eine Einzelunternehmung ist keine Firma.
      (auch wenn der Volksmund das gerne so nennen mag)
      Eine "Firma" ist in Deutschland immer im Handelsregister eingetragen, du kannst dort z.B. unter deinem Fantasienamen firmieren.

      Wenn ich mich in das Handelsregister eintrage, ist meine Firma rechtsfähig, daher kann ich auch Inhaber sein.
      Viele schließen aus einem "Inhaber"-Zusatz z.B. ein Handelsgewerbe, welches hier aber natürlich nicht vorliegen würde.
      Durch die Angabe eines Inhabers wird eine Firma suggeriert, die real nicht existiert.
      Abmahnfälle gibt es bereits, Beispiel: forum.jtl-software.de/user-hel…-wettbewerbszentrale.html

      Mit "Inhaber" und "Geschäftsführer" weisen sich Gewerbetreibende nur aus, weil sie sich etwas größer darstellen möchten als sie sind.
      Es ist/scheint vielleicht zuerst nicht verboten, trotzdem ist es schlichtweg falsch, ein Abmahnrisiko besteht in jedem Falle.

      Du entlarvst dich mit der Angabe "Inhaber" in der Branche selbst, du wirst aufjedenfall belächelt.
      Einfach mal die gängigen XING-Gruppen nach den Vorstellungen durchforsten, köstlich was dort teilweise los ist.
    • Eieiei, das war mir nicht so ganz klar ^^ Ich hatte das eben auf der Website einer Kanzelei gelesen, und habs mal für richtig gehalten.
      Worauf ich urspünglich hinauswollte: Es gab tatsächlich mal Vorschriften, dass man als Kleingewerbler generell nur Bezeichnungen nach dem Schema Name + Berufsbezeichung verwenden durfte, das ist heute nicht mehr so. Das heißt, wenn ich als Kleingewerbler ein, was weiß ich, Nagelstudio aufmache, muss ich das z.B. auf dem Schaufenster nicht Maier Nagelpflege nennen, sondern darf auch Magic Nails draufpappen. Im, ich nenn es mal "offiziellen Schriftverkehr", z.B. Impressum, muss man dann eben als Person auftreten. Aber bin jetzt auch kein Jurist :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von siebenbit ()

    • Michaelp800 schrieb:

      @Schweizer Recht
      Ein Fantasiename bei Einzelunternehmungen ist dann erlaubt, wenn mindestens der Familienname darin enthalten ist (z.B. Stutz Software). Ist in Deutschland wohl auch so.

      Bei einer GmbH oder AG sind komplett fiktive Namen erlaubt.

      Das ist in Deutschland nicht so.
      Du musst immer mit deinem vollständigen Namen auftreten, was du hinter deinen Namen anhängst ist dem Staat (fast) Wurst.
      Rechnungen einer fiktiven Firma "Mustermann Software" wären in Deutschland nicht zulässig, da diese nicht rechtsfähig ist.

      Richtig: Max Mustermann Software
      Falsch: Mustermann Software

      Dies betrifft die Lage in Deutschland im oben genannten Beispiel.
      Die "billigste" Möglichkeit in Deutschland wäre der eingetragene Kaufmann, dieser ist aber nicht haftungsbeschränkt (daher hat auch Anton Schlecker bei der Schlecker-Pleite mit dem vollen Vermögen gehaftet! - siehe Schlecker e.K.) und ist mit weiteren Pflichten verbunden.
      (doppelte Buchführung, Bilanzierung uvm. - von Freistellungen bis zu einer gewissen Grenze mal abgesehen)
      Kostenpunkt in etwa 200€ bis 300€ bei Gründung. (Notar- und Gerichtskosten)

      Wer weitere Infos möchte:
      de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann
      rhein-neckar.ihk24.de/recht/ge…ragener_Kaufmann_e_K.html
      justlaw.de/rechtsanwalt-goetti…etragener-Kaufmann-eK.htm

      MfG