Spiele bei Amazon verkaufen?

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    • Spiele bei Amazon verkaufen?

      Ich mache grad ein kostenpflichtiges Spiel. Nun dachte ich daran es nicht nur in der Schule zu verkaufen sondern auch bei Amazon. Meine Frage ist ob es überhaupt möglich ist. Denn es ist ja kein kommerzielles Spiel. Muss das Spiel dann durch USK bzw. PEGI geprüft werden? Und (wenn man überhaupt GM Spiele verkaufen darf) auf was muss man sonst noch achten?
    • Hach wie oft gab es diese frage schon... 1 biste ü18(Nein)? Und 2, Gewerbe?
      Wieso macht man sich eigentlich nicht die mühe wenigstens mal die Suchfunktion zu benutzen?

      crunk33 schrieb:

      Ich mache grad ein kostenpflichtiges Spiel.

      crunk33 schrieb:

      Denn es ist ja kein kommerzielles Spiel.?

      Du weist schon das sich das selbst wiederspricht?

      Warum sind so viele der meinung paar tage mim GM zu arbeiten und dann alles verkaufen zu können :headtouch: .
      Wäre das so einfach wäre wohl jeder User hier Multimillionär...

      Der Dunkle Schatten wird kommen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Deathscythearan ()

    • florpp schrieb:

      und warum immer amazon?
      wer kauft denn bitte ein unbekanntes spiel bei amazon?
      die ganzen app-stores, spielewebsites (zb. kongregate) und desura/steam sind doch viel interessanter

      Es geht hier doch garnicht um die Vertriebsplattform, der Threadersteller ist 13 Jahre alt...
      Aber ein "Find the Key: Ultimate Black Hyper Edition Remixed Revolution World HD" wäre mir aufjedenfall ein 50er wert ;)

      Lektüre:
      GM 8 Gamemaker( sein eigenes Spiel verkaufen mit 16. )
      Sein Spiel im EBAY oder AMAZON verkaufen [ Ohne ]...
      GM 8 Geld mit Spiel verdienen
      Teilweise auch Airshow Madness - Ein Flugzeug kann jeder steuern...
      Ist GameMaker die Zukunft.

      Deathscythearan schrieb:

      Der Dunkle Schatten wird kommen...

      Muss!
      Gruß an "DragonGamer".

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Shadowheart ()

    • Darf man spiele auf Amazon verkaufen?
      Ja, man darf spiele die mit Gamemaker erstellt worden sind verkaufen(so steht es in
      den lizenzen).

      Was muss man beachten?
      Achten muss man vorher garnichts, sondern man braucht nur eine Gewerbeschein wenn du einen spiel verkaufst und dadurch geld erzielst. Eine Gewerbeschein bekommt man im grunde ab 18 Jahren (außer die Eltern erlauben es dir, und können den vetrag für sich selber nehmen). Dann braucht man ein gutes Konzept was sich natürlich die frage stellt. Dennoch muss du wie gesagt eine Gewerbeschein anmelden (MUSS!) und musst deinen Gewinn steuern lassen. Wenn du dies nicht tust und keinen Gewerbe anmeldest, heißt das "Schwarz arbeiten und Geld verdienen". Nachdem du erwischt wirst, bist du auch dann schnell weg...

      Andere Informationen:
      Wenn du unter 18. bist, würde ich erstmal warten bis zu deinen 18. Geburstag. Denn wenn deine Eltern für dich eine Gewerbe anmelden und du vielleicht in deinem spiel ein illegales Produkt mit verkaufst und dich jemand erwischt (durch einem Kopieverletzung) sind deine Eltern davon verantwortlich und sie müssen das alles erklären lassen. Besser - alles selber machen "Selbstständig" - oder deine Eltern "Team arbeit with Parents"


      Viel glück noch!
    • Crunk33 Entschuldige wenn ich deinen traum zerstört habe, aber leider ist es so wie auch @Deathscythearan gesagt hat. Einpaar Minuten im Gamemaker und alle wollen spiele verkaufen :whistling:

      @Crunk33 versuch bis zu deinem 18. Geburstag dein allerbestes Projekt zu gestallten und dann kannst du wirklich auch überlegen ob es sinnvoll ist dein spiel zu verkaufen. :)
    • kaano123 schrieb:

      Was muss man beachten?
      Achten muss man vorher garnichts, sondern man braucht nur eine Gewerbeschein wenn du einen spiel verkaufst und dadurch geld erzielst. Eine Gewerbeschein bekommt man im grunde ab 18 Jahren (außer die Eltern erlauben es dir, und können den vetrag für sich selber nehmen). Dann braucht man ein gutes Konzept was sich natürlich die frage stellt. Dennoch muss du wie gesagt eine Gewerbeschein anmelden (MUSS!) und musst deinen Gewinn steuern lassen. Wenn du dies nicht tust und keinen Gewerbe anmeldest, heißt das "Schwarz arbeiten und Geld verdienen". Nachdem du erwischt wirst, bist du auch dann schnell weg...
      Zu "Was muss man beachten?" möchte ich noch was hinzufügen, was hier im ganzen Thread irgendwie gar nicht angesprochen wurde. Dein Spiel sollte für einen kommerziellen Vertrieb frei von rechten Dritter sein, sprich alles muss von dir erstellt (oder in deinem Auftrag erstellt) wurden sein oder du musst zumindest die rechte daran erworben haben (außer wenn es 100% Lizenzfrei ist und das vom ersteller selber auch so vorgesehen ist). Das schließt alle Bilder, 3D Modelle, BG Musik, Soundeffekte etc. ein. Kann sonst Straf- und Zivilrechtliche konsequenzen haben.

      Gewerbe muss im übrigens nicht sein, erst ab einer bestimmten größe deines vorhaben. Bei ein paar verkäufen über ebay, Amazon oder an Groß- & Einzelhändler braucht man kein Gewerbe. Was du aber machen musst die Einnahmen dann in deiner Steuererklärung angeben und das dem Finanzamt mitteilen und wenn nötig MwSt. abführen. Evtl. vorher mit nem Steuerberater sprechen der sagt dir dann genau ob er dein vorhaben als Hobby sieht oder ob du ein Gewerbe eröffnen solltest.

      Gegen ein paar Verkäufe in der Schule, unter Freunden, hat aber keiner was.

      PS: USK ist seit 2008 leider pflicht in Deutschland. Ich kenne die leute von der USK nicht aber bei der FSK habe ich bereits einiges an Rabatte erhalten weil ich bei ein paar Filmen nur kleinauflagen pressen ließ.
    • Puh.
      Wo soll man bei deinen Fehlinformationen als erstes anfangen?
      1. Post und direkt mal nur Schwachsinn abgelassen.

      Wolfy schrieb:

      Gewerbe muss im übrigens nicht sein, erst ab einer bestimmten größe deines vorhaben. Bei ein paar verkäufen über ebay, Amazon oder an Groß- & Einzelhändler braucht man kein Gewerbe. Was du aber machen musst die Einnahmen dann in deiner Steuererklärung angeben und das dem Finanzamt mitteilen und wenn nötig MwSt. abführen. Evtl. vorher mit nem Steuerberater sprechen der sagt dir dann genau ob er dein vorhaben als Hobby sieht oder ob du ein Gewerbe eröffnen solltest.

      Das Gewerbe ist natürlich VOR Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit anzumelden, so wird es Dir auch dein zuständiges Amt mitteilen.
      Die reine Gewinnerzielungsabsicht wird bereits gewerbepflichtig eingestuft.
      Mehrwertsteuer abführen... hast Du dich damit überhaupt mal beschäftigt?
      Gewerbetreibende die auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder einfach die Umsatzgrenze sprengen, sind natürlich umsatzsteuerpflichtig und müssen die Mehrwertsteuer separat ausweisen.
      Ein Privatmann darf natürlich KEINE Rechnungen ausstellen, egal ob mit oder ohne Mehrwertsteuer.
      Die Mehrwertsteuer ist ein Durchlaufposten der direkt an das Finanzamt abgeführt wird, Unternehmer(!) sind die "Eintreiber" dieser Steuer.

      Lektüre: gesetze-im-internet.de/gewo/BJNR002450869.html

      Wolfy schrieb:

      Gegen ein paar Verkäufe in der Schule, unter Freunden, hat aber keiner was.

      Wo kein Kläger...
      Das macht die Sache aber keineswegs legitimer, natürlich handelt es sich hierbei um Schwarzarbeit und gegen ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung.
      Davon mal abgesehen wird sich die Schule ebenfalls einklinken, wenn auf deren Grundstück gewerblich gehandelt wird, keine Sorge.
      Du rätst hier einem 13 Jährigen allen ernstes so einen Quatsch, dass er von der Schule verwiesen werden kann(wenn auch nur temporär) kommt Dir nicht in den Sinn?
      2 Postings über Dir wurde die Webseite des Zollamtes verlinkt, da darfst du Dich mal über die Strafen informieren ;)

      Wolfy schrieb:

      PS: USK ist seit 2008 leider pflicht in Deutschland. Ich kenne die leute von der USK nicht aber bei der FSK habe ich bereits einiges an Rabatte erhalten weil ich bei ein paar Filmen nur kleinauflagen pressen ließ.

      Absoluter Müll, natürlich darfst du Spiele auch ohne USK-Kennzeichen vertreiben, du darfst dich sogar auf deren Webseite nochmal selbst davon überzeugen.
      Das USK-Kennzeichen ist beim klassischen Vertrieb im Einzelhandel/Versandhandel auf Datenträgern(!) aber zu empfehlen, da ansonsten jeder Release ausschließlich an volljährige Menschen verkauft werden darf.
      Ebenfalls könnte ein Spiel nachträglich beschlagnahmt werden, wenn es entsprechende Tatbestände erfüllt. (ähnlich den bereits beschlagnahmtenTiteln in Deutschland)
      Ein Spiel das einmal das USK-Kennzeichen erhalten hat, kann nachträglich nicht mehr beschlagnahmt werden.

      USK:
      12. Kann ich ein Spiel ohne USK-Kennzeichen bzw. einen indizierten Titel in Deutschland vertreiben?
      Ja, es ist zulässig, Spiele ohne USK-Kennzeichen regulär im Handel zu vertreiben. Allerdings muss Folgendes beachtet werden: Wenn es sich eindeutig um Spielprogramme handelt (also keine Lehr- und Info-Programme), so sind diese unabhängig von der möglichen Alterseinstufung anderer Länder wie z.B. PEGI, ESRB, BBFC, CERO u.a., im deutschen Handel als ungeprüft zu bewerten und somit generell nur an volljährige Personen abzugeben. Hierbei ist es zudem unerheblich, ob ein vermeintlich inhaltsgleiches Produkt mit einer USK-Freigabe versehen wurde. Für Veröffentlichungen ohne USK-Kennzeichen besteht zudem die Gefahr einer Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

      Handelt es sich bei dem entsprechenden Spiel um einen durch die BPjM indizierten Titel, so ist die Abgabe mit besonderen Beschränkungen verbunden. Hierbei dürfen die besagten Titel nicht öffentlich zugänglich gemacht, eingesehen, angeboten oder angepriesen werden. Es gilt also ein generelles Werbeverbot (nach § 15 Absatz 1 Nr. 6 JuSchG) und der Verkauf ist nur auf Nachfrage und nur an nachweislich volljährige Personen gestattet.

      Durch eine Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Medien dürfen in Deutschland generell nicht vertrieben werden.

      Quelle: usk.de/extramenue/login/publis…faqs-fuer-publisher/#c510

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Shadowheart ()

    • Natürlich ist das quatsch Wolfy. Mann muss (auch wenn man nur einmal bei Amazon sein "eigenes"
      spiel der selbst von ihm erstellt ist verkauft eine Gewerbeschein anmelden. Auch wenn man 1 euro bekommt "von seinem eigenem projekt" handelt es hier um ein Kommerzielles vetrieb und ist recht eine Gewerbe anzumelden.

      Die Produkte (Sounds, Background...) müssen 100% von dir sein um keine Kopierechte/(Copyright) zu verletzen oder muss von dem ersteller des Graphiks denn du auf deinem projekt benutzt 100% lizensfrei sein. Auch sicher zu gehen sollte man demm ersteller fragen. Nicht einfach auf Google Bilder Graphiks suchen- unten steht "lizenzfrei" was auch falsch sein könnte und dann benutzen...
    • Shadowheart schrieb:

      Das Gewerbe ist natürlich VOR Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit anzumelden, so wird es Dir auch dein zuständiges Amt mitteilen.
      Die reine Gewinnerzielungsabsicht wird bereits gewerbepflichtig eingestuft.
      Mehrwertsteuer abführen... hast Du dich damit überhaupt mal beschäftigt?
      Gewerbetreibende die auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder einfach die Umsatzgrenze sprengen, sind natürlich umsatzsteuerpflichtig und müssen die Mehrwertsteuer separat ausweisen.
      Ein Privatmann darf natürlich KEINE Rechnungen ausstellen, egal ob mit oder ohne Mehrwertsteuer.
      Die Mehrwertsteuer ist ein Durchlaufposten der direkt an das Finanzamt abgeführt wird, Unternehmer(!) sind die "Eintreiber" dieser Steuer.
      Das Gewerbeamt wird Dir immer ein Gewerbe eintragen, egal ob es sein muss oder nicht. Ich hatte über die Jahre schon einige Gewerbe und das erste wurde mir vom Finanzamt wieder geschlossen als grund wurde mir genannt es sei nur Hobby. Filme produziert und auch verkauft mit Gewinnabsicht. Besuch beim Steuerberater und Anwalt machte klar mein Gewerbe war für das Finanzamt nicht lukrativ, selbst als Nebengewerbe. Klar Rechnungen kann man nicht ausstellen, habe ich auch nicht gesagt aber die einnahmen von den kleinen Verkäufer (und ich gehe dabei von ein paar Euronen aus) musst du dann in deiner Einkommensteuererklärung angeben und wenn das Finanzamt etwas dabei feststellt kann es sein das du was abführen musst.

      Shadowheart schrieb:

      Wo kein Kläger...
      Das macht die Sache aber keineswegs legitimer, natürlich handelt es sich hierbei um Schwarzarbeit und gegen ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung.
      Davon mal abgesehen wird sich die Schule ebenfalls einklinken, wenn auf deren Grundstück gewerblich gehandelt wird, keine Sorge.
      Du rätst hier einem 13 Jährigen allen ernstes so einen Quatsch, dass er von der Schule verwiesen werden kann(wenn auch nur temporär) kommt Dir nicht in den Sinn?
      2 Postings über Dir wurde die Webseite des Zollamtes verlinkt, da darfst du Dich mal über die Strafen informieren ;)
      Wenn man das so sieht machst du dich schon strafbar wenn du nur etwas auf eBay einmalig verkaufst. Ich gehe mal davon aus das der Junge vllt. max. 10 oder 20 Spiele verkauft bzw. sein Spiel so oft verkauft. Das ist im grunde nichts. Geh mal zum Anwalt und lass dich beraten, ich bin seit 7 Jahren regelmäßig im Kontakt mit meinem Anwalt Herr Hauffe und Knecht. Kannst mir glauben ich kenne mich damit einigermaßen aus und ich rede ja nicht von einem Gewerbe womit er Leben möchte, sondern gehe nur davon aus das er ein paar Euros einnehmen wird.

      Shadowheart schrieb:

      Absoluter Müll, natürlich darfst du Spiele auch ohne USK-Kennzeichen vertreiben, du darfst dich sogar auf deren Webseite nochmal selbst davon überzeugen.
      Das USK-Kennzeichen ist beim klassischen Vertrieb im Einzelhandel/Versandhandel auf Datenträgern(!) aber zu empfehlen, da ansonsten jeder Release ausschließlich an volljährige Menschen verkauft werden darf.
      Ebenfalls könnte ein Spiel nachträglich beschlagnahmt werden, wenn es entsprechende Tatbestände erfüllt. (ähnlich den bereits beschlagnahmtenTiteln in Deutschland)
      Ein Spiel das einmal das USK-Kennzeichen erhalten hat, kann nachträglich nicht mehr beschlagnahmt werden.
      Gut das wusste ich nicht, habe vorher schon geschreiben bin mit USK nicht so fit, mein Gewerbe dreht sich um den Medienvertrieb von Filmen, Musik und Hörspielen. Arbeite nur mit der FSK und da ist es seit ein paar Jahren pflicht. Da die USK Logos seit ein paar Jahren aussehen wie die von der FSK dachte ich die regelung gilt auch für die USK. Aber trotzdem denke ich für kleine Indie Games (sollte man echt mal ein Gewerbe aufmachen um richtig einen Vertrieb zu starten) wird die USK bei anfragen mit nem Rabatt entegen kommen. Die FSK vergibt da immer etwas wenn du glaubhaft zeigst das nur 1000 DVDs gepresst werden.
    • kaano123 schrieb:

      Natürlich ist das quatsch Wolfy. Mann muss (auch wenn man nur einmal bei Amazon sein "eigenes"
      spiel der selbst von ihm erstellt ist verkauft eine Gewerbeschein anmelden. Auch wenn man 1 euro bekommt "von seinem eigenem projekt" handelt es hier um ein Kommerzielles vetrieb und ist recht eine Gewerbe anzumelden.
      OK ich möchte jetzt keine Diskussion auslösen die andere User verwirrt. Wie ich gerade beim googeln rausgefunden habe sagt da auch jeder was anderes, allein bei Frag-einen-anwalt wo Anwälte antworten kamen zwei verschiedene antworten raus. Ich kann es nur so sagen wie ich es erlebt und von meinen Anwälten Hauffe (Zivilrecht Arbeit, Wirschaft, Familie) und Knecht (Straf- und Wirtschaftsstrafrecht) gehört habe, wenn es aber nicht ganz klar sein sollte und man plane so einen vertrieb sollte man evtl. erst mal mit Anwalt, Steuerberater oder Unternehmen bzw. Existenzgründerberater sprechen oder ein Nebengewerbe anmelden.

      Aber ich denke keiner wird dem Jungen was wollen wenn er für ein paar Euro was eigenes unter Freunden verkauft. Darum ging es mir im grunde und nicht um die gründung einer Firma.
    • Das Gewerbeamt wird Dir immer ein Gewerbe eintragen, egal ob es sein muss oder nicht. Ich hatte über die Jahre schon einige Gewerbe und das erste wurde mir vom Finanzamt wieder geschlossen als grund wurde mir genannt es sei nur Hobby. Filme produziert und auch verkauft mit Gewinnabsicht. Besuch beim Steuerberater und Anwalt machte klar mein Gewerbe war für das Finanzamt nicht lukrativ, selbst als Nebengewerbe. Klar Rechnungen kann man nicht ausstellen, habe ich auch nicht gesagt aber die einnahmen von den kleinen Verkäufer (und ich gehe dabei von ein paar Euronen aus) musst du dann in deiner Einkommensteuererklärung angeben und wenn das Finanzamt etwas dabei feststellt kann es sein das du was abführen musst.

      Das Finanzamt bekommt bei einer Selbstständigkeit und bis zu einer gewissen Grenze kein Geld, weil es schlicht steuerfrei ist.
      Ich bezweifle dass ein Finanzamt dich zur Aufgabe deines Gewerbes zwingt, weil es für sie nicht lukrativ wäre.
      Dann sollte es lieber auch keine 400€-Jobs geben, verdienen sie ja auch nichts dran ;)
      Mein Gewerbe damals lief im ersten Jahr fast ohne Einnahmen, Liebhaberei/Hobby wird nur unterstellt, wenn keine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
      Du darfst sogar 5 Jahre hintereinander Verluste einfahren, das spielt absolut keine Rolle.
      Ebenfalls wird eine nebenberuflich angemeldete Selbstständigkeit niemals als Liebhaberei eingestuft, weil du eben deine Brötchen hauptberuflich anderweitig verdienst.
      Der "Nebenberuf" ist nur ein Zubrot.

      Die hauptberufliche(!) Selbstständigkeit kann natürlich schnell als Liebhaberei eingestuft werden, wenn du nicht einmal deine Miete davon begleichen kannst, das streitet Niemand ab.

      Wenn man das so sieht machst du dich schon strafbar wenn du nur etwas auf eBay einmalig verkaufst. Ich gehe mal davon aus das der Junge vllt. max. 10 oder 20 Spiele verkauft bzw. sein Spiel so oft verkauft. Das ist im grunde nichts. Geh mal zum Anwalt und lass dich beraten, ich bin seit 7 Jahren regelmäßig im Kontakt mit meinem Anwalt Herr Hauffe und Knecht. Kannst mir glauben ich kenne mich damit einigermaßen aus und ich rede ja nicht von einem Gewerbe womit er Leben möchte, sondern gehe nur davon aus das er ein paar Euros möchte.

      Ist das dein Ernst?
      Natürlich sind Privatverkäufe davon ausgeschlossen:
      Ein Verbraucher ist in der Regel derjenige, der eine Sache für „private Zwecke“ und nicht für seine gewerbliche oder selbstständige Berufsausübung kauft oder verkauft. Jedoch werden Privatpersonen zu Unternehmern, wenn sie mit dem Verkauf von Sachen über Ebay einen gewissen Nebenverdienst erzielen wollen. Maßgeblich für die Beurteilung ist allein der Zweck des Verkaufs, der sich jedoch nur schwer bestimmen lässt. Daher hat die Rechtsprechung allgemeine Kriterien entwickelt, die auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen:
      ...
      Privatverkauf: Wann die Auktion gewerblich wird - weiter lesen auf FOCUS Online: focus.de/digital/internet/eba…aid_342665.html

      Der einmalige Verkauf eines eigenen Produkts ist natürlich bereits gewerbepflichtig, er möchte immerhin ein eigens hergestelltes Produkt gewinnbringend verkaufen.
      Schon allein aus Gewährleistungs- und Garantiegründen.
      Das Widerrufsrecht musst du als Unternehmer natürlich auch einräumen, als vermeintlicher "privater Schwarzverkäufer" umgehst du diese Pflichten, entsprechend könnte jeder Mitbewerber eine Abmahnung anstrengen.
      Dein Anwalt erzählt Dir wirklich viel Stuss.
      Ich bin seit über 4 Jahren hauptberuflich(!) selbstständig, Mitglied im Händlerbund und habe natürlich auch einen ordentlichen Steuerberater sowie einen Rechtsanwalt zur Hand.
      Du darfst also etwas geben auf meine Aussagen.

      Gut das wusste ich nicht, habe vorher schon geschreiben bin mit USK nicht so fit, mein Gewerbe dreht sich um den Medienvertrieb von Filmen, Musik und Hörspielen. Arbeite nur mit der FSK und da ist es seit ein paar Jahren pflicht. Da die USK Logos seit ein paar Jahren aussehen wie die von der FSK dachte ich die regelung gilt auch für die USK. Aber trotzdem denke ich für kleine Indie Games (sollte man echt mal ein Gewerbe aufmachen um richtig einen Vertrieb zu starten) wird die USK bei anfragen mit nem Rabatt entegen kommen. Die FSK vergibt da immer etwas wenn du glaubhaft zeigst das nur 1000 DVDs gepresst werden.

      Herrlich!
      Du arbeitest also schon Jahren in diesem Bereich, und kennst deine eigenen Pflichten/Rechte nicht?
      Ab jetzt, nehme ich dich nicht mehr Ernst.

      Bei der FSK ist es das gleiche Prozedere:
      Muss ich mein Produkt prüfen lassen?
      Eine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für eine Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen wird. Die in der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.) zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände haben im Rahmen einer Selbstverpflichtung ihre Mitglieder verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Trägermedien öffentlich anzubieten.

      Quelle: spio.de/index.asp?SeitID=1253&TID=473


      Aber ich denke keiner wird dem Jungen was wollen wenn er für ein paar Euro was eigenes unter Freunden verkauft. Darum ging es mir im grunde und nicht um die gründung einer Firma.

      Aber nicht wie angesprochen auf dem Schulgelände!
      Schwarz unter Freunden kann auch nach hinten losgehen, da könnte irgendwann der Neidfaktor von einem Freund greifen.
      Auch wenn sich das später natürlich kaum beweisen lässt.

      crunk33 schrieb:

      Schade das es nix wird. Aber ich darf doch wohl mein Spiel in meiner Klasse/Schule verkaufen, oder?

      Ich würde es an deiner Stelle einfach bleiben lassen, in deinem Alter wären "Nachbarschaftshilfen" oder Prospekte austragen ratsamer um an etwas Geld zu kommen!
      Ich bezweifle, das ein Vormundschaftsgericht dir jemals ein Gewerbe erlauben würde, die geistige Reife wird dort ausgiebig überprüft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Shadowheart ()

    • crunk33 schrieb:

      Schade das es nix wird. Aber ich darf doch wohl mein Spiel in meiner Klasse/Schule verkaufen, oder?
      Zu Deiner Signatur; Wenn Du etwas Geld ausgeben kannst/willst gibt es Soundeffekte und Musik auf de.clipdealer.com zum kaufen. Dort musst du halt die Lizenzvereinbarung akzeptieren, darfst die Stücke dann aber in deinen Projekten (auch kommerziell) verwenden. Ich hole mir da für meine Hörspiele (die kommerziell sind) immer die Soundeffekte.
    • Shadowheart schrieb:

      Die hauptberufliche(!) Selbstständigkeit kann natürlich schnell als Liebhaberei eingestuft werden, wenn du nicht einmal deine Miete davon begleichen kannst, das streitet Niemand ab.
      Mir ging es dabei darum das man auch ohne Gewerbe einkommen auf Verkäufen (Privat) angeben muss/sollte.

      Shadowheart schrieb:

      Dein Anwalt erzählt Dir wirklich viel Stuss.
      Ich bin seit über 4 Jahren hauptberuflich(!) selbstständig, Mitglied im Händlerbund und habe natürlich auch einen ordentlichen Steuerberater sowie einen Rechtsanwalt zur Hand.
      Du darfst also etwas geben auf meine Aussagen.
      Wenn mir Herr Hauffe das so erzählt dann glaube ich ihm erst mal. Wenn es nicht stimmt bin ich falsch beraten wurden. Aber da er mich bislang vor Gericht immer gut vertreten hat und er seit 40 Jahren hier in LB als guter Zivilrechtler gilt muss ich ihn wohl erst mal glauben. OK müssen nicht aber bei einem Anwalt gehe ich davon aus das es stimmt. Ich bin seit 7 Jahren Selbstständig, erst mit einem Film- und Musiklabel und seit ein paar Jahren als Gesellschaftlicher Geschäftsführer in einem Medienvertrieb, aber das macht mich jetzt nicht zum Rechtsexperten und daher glaube ich halt meinem Anwalt.

      Shadowheart schrieb:

      Herrlich!
      Du arbeitest also schon Jahren in diesem Bereich, und kennst deine eigenen Pflichten/Rechte nicht?
      Ab jetzt, nehme ich dich nicht mehr Ernst.
      Warte erstmal ab bis die Polizei vor Deiner Tür steht weil einer Deiner Filme keine FSK hat ;) Der Film steht jetzt auf der Liste B im Index, habe für ihn damals aus grund der Gewalt nicht zur Prüfung eingereicht. Die Polizei hat erst gegen mich ermittelt weil er keine FSK Prüfung hatte, aber das ist jetzt etwas zu Privat nur soviel es gab keine Strafe aber es mussten alle nicht geprüften Filme zurückgerufen werden und eine Standpauke über FSK. Das ging von 2009 bis 2010 und mir wurde gesagt das hat man durch eine neue Regelung 2008 so eingeführt.
    • Mir ging es dabei darum das man auch ohne Gewerbe einkommen auf Verkäufen (Privat) angeben muss/sollte.

      Darauf bin ich oben bereits eingegangen, ein Privatverkäufer verkauft eine Sache für "private Zwecke" und nicht im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeiten.
      Privatverkäufe sind natürlich legal, das steht doch außer Frage.
      Das betrifft aber keine Eigenproduktionen, ganz klar.

      Wenn mir Herr Hauffe das so erzählt dann glaube ich ihm erst mal. Wenn es nicht stimmt bin ich falsch beraten wurden. Aber da er mich bislang vor Gericht immer gut vertreten hat und er seit 40 Jahren hier in LB als guter Zivilrechtler gilt muss ich ihn wohl erst mal glauben. OK müssen nicht aber bei einem Anwalt gehe ich davon aus das es stimmt. Ich bin seit 7 Jahren Selbstständig, erst mit einem Film- und Musiklabel und seit ein paar Jahren als Gesellschaftlicher Geschäftsführer in einem Medienvertrieb, aber das macht mich jetzt nicht zum Rechtsexperten und daher glaube ich halt meinem Anwalt.

      Ich bin ebenfalls kein Rechtsexperte, habe aber fast tagtäglich mit Existenzgründern zutun, und dementsprechend habe ich auch Briefverkehr mit relevanten Ämtern.
      Anwaltsdiskussionen bringen nichts, viele Anwälte sind sich bei einer Sache auch manchmal nicht 100%ig einig.
      Ich möchte mich auch garnicht auf explizite Rechtsfragen mit Dir streiten, jeder sollte sich bei entsprechenden Stellen selbst informieren.
      (Anwälte, Ämter, Verbände)

      Warte erstmal ab bis die Polizei vor Deiner Tür steht weil einer Deiner Filme keine FSK hat ;) Der Film steht jetzt auf der Liste B im Index, habe für ihn damals aus grund der Gewalt nicht zur Prüfung eingereicht. Die Polizei hat erst gegen mich ermittelt weil er keine FSK Prüfung hatte, aber das ist jetzt etwas zu Privat nur soviel es gab keine Strafe aber es mussten alle nicht geprüften Filme zurückgerufen werden und eine Standpauke über FSK. Das ging von 2009 bis 2010 und mir wurde gesagt das hat man durch eine neue Regelung 2008 so eingeführt.

      Ich kenne nicht den "Tatbestand" den du damals begangen haben sollst, deinen Fall kann ich also nicht beurteilen.
      Ich habe bei meinem USK-Beispiel schon angedeutet, dass es Schwierigkeiten gezüglich Beschlagnahmungen geben kann, wenn gewisse Tatbestände erfüllt sind.
      Ich bezweifle aber, dass der Thread-Starter gewaltverherrlichende Spiele oder Spiele die gegen Sonstiges Deutsches Recht verstoßen entwickeln möchte.
      Mir kam das alles nur etwas Spanisch vor, weil du eigentlich darüber sorgfältig informiert sein müsstest, dein Anwalt müsste eigentlich Bescheid wissen.
      Fakt ist aber:
      Eine FSK-Kennzeichnungspflicht existiert nicht, die von mir verlinkte Quelle stammt direkt von eben dieser.
      Du hast dies aber behauptet, das wollte ich lediglich klarstellen.


      MfG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Shadowheart ()